Allgemeine Geschäftsbedingungen der MedicalConnect GbR

Zwischen der Firma MedicalConnect GbR und seinen Geschäftspartnern gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können nach unserer Wahl innerhalb von 48 Stunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Geschäftspartner innerhalb dieser Frist das uns zur Reparatur überlassene Gerät repariert zurückgesandt oder die bestellte Ware zugesandt wird.

Preise
Die Preise sind in Euro (€) und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Die Mehrwertsteuer wird zu jeweils gültigen Satz, sowie die Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport in Rechnung gestellt.

Zahlung
Soweit anderes nicht schriftlich vereinbart, sind sämtliche Zahlungen sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug fällig. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflicht sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent über den Basiszinssatz zu fordern. Weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden. Zurückhaltungsrechte können vom Käufer (Kunden/Besteller) nicht geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung vorgenommen werden. Bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Vergleichs- oder Konkursverfahren werden Forderungen - auch gestundete - von MedicalConnect GbR sofort fällig.

Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von MedicalConnect GbR schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz der Firma MedicalConnect GbR. Teillieferungen sind zulässig.

Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen(z.B. bei Streik und Aussperrung) hat MedicalConnect GbR - auch bei schriftlich vereinbarten Terminen - nicht zu vertreten.

Schadensersatzansprüche des Käufers (Kunden/Bestellers) wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Ausschluss gilt nicht, wenn der Verzug wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist. Kommt der Käufer (Kunde/Besteller) in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MedicalConnect GbR berechtigt, den entstandenen Schaden - einschließlich den Ersatz etwaiger Mehraufwendungen -zu verlangen.

Der Versand erfolgt nach besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die jeweilige Verfrachtung. Die Gefahr geht mit Übergabe an Bahn, Post oder private Transportunternehmen auf den Käufer (Kunden/Besteller) über. Bei Rücksendung bzw. Stornierung von fest bestellter Ware behält sich MedicalConnect GbR das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Warenwertes zu erheben.
Ware die auf Kundenwunsch angefertig/aufgebaut wird kann nicht storniert werden.

Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.

Pfandrecht / Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Pfandrecht am Reparaturgegenstand oder das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gerät der Käufer (Kunde/Besteller) in Verzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Erfüllung zu verlangen oder den Reparaturgegenstand / die Kaufsache zurückzunehmen. Inder Rücknahme oder einer Pfändung liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstiger Verfügung durch dritte Hand hat er MedicalConnect GbR unverzüglich zu benachrichtigen.

Gewährleistung und Haftung
Gebrauchte Instrumente, Zubehör oder sonstige bereits benutzte Ware verkauft MedicalConnect GbR ausschließlich als „gebraucht wie besichtigt und geprüft“. Eine Garantie hierfür ist ebenso wie eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Es können im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen werden. Diese werden schriftlich bei Rechnungsstellung erfasst.

Bei reparierten und grundüberholten Endoskopen leistet MedicalConnect GbR Reparatur-Garantie auf alle Teile, die repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Gewährleistung gilt auch für Reparaturen. Die Gewährleistungszeit beträgt sechs Monate nach Fertigstellung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung der ausgeführten Reparatur. Gewährleistungen für Verschleiß, unsachgemäßen undübermäßigen Gebrauch, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, herunterfallen des Instruments, Eigenreparatur des Käufers (Kunden/Bestellers), Flüssigkeitsschäden undfalsche Lagerung sind ausgeschlossen. MedicalConnect GbR behält sich vor, für die Reparatur und Grundüberholung von flexiblen Endoskopen nicht ausschlielich Originalherstellerersatzteile zu verwenden. Die von uns verwendeten Ersatzteile sind auf die jeweiligen Gerätetypen abgestimmt.

Wird bei Eingang defekter Endoskope Feuchtigkeit im mechanischen System und/oderoptischem System festgestellt, kann für die Komponenten, die im Rahmen der Reparatur nicht erneuert wurden, keine Gewährleistung übernommen werden. Für die Reparatur von Endoskopen und deren Zubehör werden nicht ausschlielich Originalherstellerersatzteile verwendet.

Bei neuen Instrumenten, Optiken, Kameras, Monitoren und Zubehör gibt MedicalConnect GbR seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller an den Käufer (Kunden/Auftraggeber) weiter. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Neugeräte beträgt ein Jahr und beginnt am Datum der Lieferung/Auslieferdatum.

Der Käufer (Kunde/Besteller) hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt nach Wahl von MedicalConnect GbR die Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder eine Ersatzlieferung. Dabei hat der Käufer(Kunde/Besteller) die erforderliche Zeit zu gewähren und die beanstandete Ware kostenfrei zur Verfügung zustellen. Andernfalls verfallen die Garantieansprüche.
Für Waren, welche von Unterlieferanten bezogen oder repariert werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Garantiebedingungen der Hersteller-/Reparaturfirmen. Subjektive Farbeindrücke bei der Endoskopie stellen für sich keinen Mangel an einem Videokamera-System/Video-Endoskop dar.